FAQ
Juni 23, 2022 2026-06-07 12:36FAQ
FAQ
Wichtige Fragen und Antworten
Sollte deine Frage hier nicht beantwortet werden, schreibe uns gerne eine E-Mail an: post@kompetenzzentrum-stillen.de
Allgemeine Fragen
Ist das DKSL staatlich anerkannt?
Das Deutsche Kompetenzzentrum für Stillen und Laktation ist nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG als Ausbildungsinstitut anerkannt.
Die Ausbildung zur DKSL Still- und Laktationsberaterin™ ist von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) staatlich zugelassen (Zulassungsnummer: 7465824).
Die staatliche Zulassung unserer Fernstudiengänge ist eine verpflichtende, deutsche Zertifizierungsmaßnahme, welche die Qualität, die Professionalität und die Didaktik des Kurses offiziell ausweist.
Zudem werden unsere Fortbildungen für verschiedene Fortbildungspunkte anerkannt. Um welche es sich jeweils handelt, ist direkt auf der jeweiligen Buchungsseite einsehbar.
Kann ich eure Fort- und Weiterbildungen von der Steuer absetzen?
Ja, du kannst unsere Fortbildungen und Fernlehrgänge als Weiterbildung von der Steuer absetzen.
Bitte halte hierzu, für deinen individuellen Fall, am besten Rücksprache mit deinem Steuerberater.
Gibt es die Möglichkeit, dass die Ausbildungskosten von meinem Arbeitgeber übernommen werden?
Ja, diese Möglichkeit gibt es und wurde auch bereits mehrfach genutzt.
Gibt es Fördermöglichkeiten für eure Aus- und Weiterbildungen?
Förderträger einzelner Bundesländer akzeptieren unsere Kurse in ihren Förderprogrammen – dies ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und dem jeweiligen Programm. Bitte prüfe dies direkt mit dem jeweiligen Förderträger.
Ausbildung DKSL Still- und Laktationsberaterin™
Bekomme ich eine Bestätigungsemail wenn ich mich beworben habe?
Ja, du erhältst eine automatisierte Eingangsbestätigung von der E-Mail-Adresse notify@aidaform.com.
Bitte überprüfe auch deinen Spamordner.
Wann kann ich mit einer Zusage oder Absage rechnen?
Zu- und Absagen werden innerhalb von 4 Wochen nach Bewerbungseingang versendet.
Muss ich in Deutschland leben um eure Ausbildung machen zu können?
Nein musst du nicht. Wir nehmen Teilnehmer aus allen Ländern an.
Bisher haben wir Teilnehmer aus
Deutschland, Österreich, Schweiz, Holland, Luxemburg, England, Griechenland, Kanada, Costa Rica und weiteren Ländern.
Bitte kläre selbst vor deiner Bewerbung, ob und inwiefern unser Zertifikat in deinem Land anerkannt wird und ob du weitere Vorraussetzungen erfüllen oder weitere Genehmigungen einholen musst um dort als Still- und Laktationsberaterin arbeiten zu können.
Kann die Ausbildung zur DKSL Still- und Laktationsberaterin™ in Raten gezahlt werden?
Ja, die Ausbildung kann in bis zu 12 Monatsraten gezahlt werden.
Die erste Rate wird spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig.
Kann die Ausbildungsgebühr gefördert werden?
Ja, in vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Kosten ganz oder teilweise zu reduzieren.
Arbeitgeber fragen: Viele Arbeitgeber unterstützen berufliche Weiterbildung als Zuschuss oder im Rahmen eines Weiterbildungsbudgets.
Regionale Förderprogramme: Einige Bundesländer bezuschussen Weiterbildungen über Bildungsschecks oder Förderprogramme. Beispiele: NRW (Bildungsscheck 2.0), Rheinland-Pfalz (QualiScheck), Hamburg (Weiterbildungsbonus PLUS) und weitere. Wichtig: Förderanträge müssen in der Regel vor der Anmeldung gestellt werden.
Weiterbildungsstipendium: Das Weiterbildungsstipendium des BMBF richtet sich an engagierte junge Fachkräfte, die ihre Berufsausbildung mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben.
Brauche ich für die Ausbildung zur DKSL Still- und Laktationsberaterin™ einen bestimmten Grundberuf?
Nein, wir freuen uns über Quereinsteiger genauso, wie über Fachkräfte.
Quereinsteiger sollten allerdings eine eigene Stillerfahrung haben.
Welches Führungszeugnis braucht ihr und warum?
Wir benötigen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG .
Anders als im einfachen Führungszeugnis stehen im erweiterten Führungszeugnis alle Straftaten, die für den Kinder- und Jugendschutz relevant sind — unabhängig vom Strafmaß und ist daher wichtig, wenn man eine Tätigkeit ausüben will, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Kann die Abschlussprüfung bei Nichtbestehen wiederholt werden?
Ja, die Abschlussprüfung kann 2 mal kostenpflichtig (160,-€) wiederholt werden.
Sollte die Prüfung 3 Mal nicht bestanden werden, behalten wir uns das Recht vor, die Teilnehmerin dauerhaft von der Abschlussprüfung auszuschließen.
In Einzelfällen bieten wir Teilnehmern eine zusätzliche mündliche Prüfung an.
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Das Zertifikat zur DKSL Still- und Laktationsberaterin™ hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Für den Erhalt des Zertifikats sind alle 5 Jahre mindestens 75 Fortbildungsstunden oder jährlich 15 Fortbildungsstunden einzureichen.
Zudem fallen alle 5 Jahre Kosten in Höhe von 120,-€ für die Verlängerung des Zertifikats an.
Wir wissen, dass das Leben manchmal anders spielt, als wie wir es uns wünschen. Daher muss bei uns weder eine erneute Prüfung geschrieben werden, noch sich an ein festes Datum gehalten werden um die das Zertifikat zu behalten. Wir behalten uns jedoch das Recht vor das Zertifikat nicht zu verlängern, wenn geforderte Fortbildungen nach zweimaliger Aufforderung unter angemessener Fristsetzung nicht in einem individuell vereinbarten Zeitraum nachgereicht werden.
Darf mein Kind bei den Online-Liveterminen anwesend sein?
Kinder, egal in welchem Alter, sind bei uns immer Willkommen!
Wir bitten dich lediglich, nach Möglichkeit, dein Mikrofon stumm zu schalten, um andere Teilnehmer nicht abzulenken.