Praxisstandars und Verhaltenskodex
Mai 23, 2026 2026-05-24 11:33Praxisstandars und Verhaltenskodex
Unsere Werte
Praxisstandards und Verhaltenskodex
DKSL Still- und Laktationsberaterinnen™ haben ein umfassendes Studienprogramm in Stillen und Laktation abgeschlossen und für den Erhalt des Zertifikats eine umfassende Prüfung absolviert.
Jede DKSL Still- und Laktationsberaterin™, einschließlich der sich in Ausbildung befindenden, verpflichtet sich dazu, folgende Praxisstandards und den Verhaltenskodex für DKSL Still- und Laktationsberaterinnen™ einzuhalten.
Das Deutsche Kompetenzzentrum für Stillen und Laktation (DKSL) befürwortet die Menschenrechtsprinzipien. Dazu gehört, dass jeder Mensch das Recht auf den höchsten erreichbaren Gesundheitsstandard hat. Dies beinhaltet, dass jedes Kind das Recht hat gestillt zu werden.
Um diese Menschenrechte zu vertreten und das Stillen zu schützen, ist die DKSL Still- und Laktationsberaterin™ dazu verpflichtet:
- sich an die Stillempfehlungen der WHO und UNICEF zu halten.
- sich an den Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (WHO-Kodex) zu halten.
- kodexrelevante Produkte weder zu vermarkten, noch zu verkaufen oder in anderer Art und Weise an schwangere oder stillende Mütter weiterzugeben, darzustellen oder in den Alltag als Still- und Laktationsberaterin zu involvieren.
- jegliche finanzielle oder andere Interessenskonflikte offenzulegen und zu vermeiden. Hierzu gehören auch die Annahme von Geschenken und Vergünstigungen von Produkten und Fortbildungen.
- das Stillen zu schützen, zu fördern und zu unterstützen. Hierzu gehört die Bereitstellung ehrlicher und evidenzbasierter Informationen um Müttern eine vollumfänglich informierte Entscheidung zu ermöglichen. Die DKSL Still- und Laktationsberaterin™ übermittelt und vermittelt vollständige und objektive Informationen ohne persönliche Voreingenommenheit.
- die Gesundheit und das Wohlergehen von Mutter und Kind zu wahren. Hierzu gehört, dass die DKSL Still- und Laktationsberaterin™ nicht über ihre Grenzen und Kompetenzen hinaus berät und sich an geltende Gesetze hält. Als Teil des Gesundheitswesens leitet die DKSL Still- und Laktationsberaterin™ bei Bedarf an geeignetes Fachpersonal weiter und arbeitet eng mit anderen Mitgliedern des Gesundheitswesens zusammen, um die bestmögliche Betreuung für Mutter und Kind gewährleisten zu können.
- Menschen nicht aufgrund von Rasse, Herkunft, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Familienstatus, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, sozioökonomischen Status, politischer Überzeugung, Fähigkeiten oder Behinderungen zu diskriminieren.
- die Verantwortung für ihre fachlichen Kompetenzen zu übernehmen und durch regelmäßige Fortbildung aufrechtzuerhalten. Fortbildungen von nicht WHO-Kodex oder den WHO Empfehlungen konformen Firmen und Instituten werden vom DKSL nicht anerkannt.
- die Privatsphäre und Würde ihrer Klientinnen zu wahren und Informationen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Klientin weiterzugeben. Jede Klientin hat das Recht auf die Verschwiegenheit der DKSL Still- und Laktationsberaterin™.
Jede Mutter sollte das Recht haben ihr Kind selbstbestimmt entscheiden lassen zu dürfen, wann es nicht mehr gestillt werden möchte. Die DKSL Still- und Laktationsberaterin™ steht hinter dem selbstbestimmten Abstillen.
Die DKSL Still- und Laktationsberaterin™ tritt als Anwältin der Mütter und Kinder auf, indem sie im Gesundheitssystem für die Bedürfnisse und Wünsche des stillenden Elternteils und des Kindes eintritt sowie bei der Erstellung neuer Richtlinien zum Schutz des Stillens unterstützend mitwirkt.
Zudem verpflichten sich DKSL Still- und Laktationsberaterinnen™ zu einem respektvollen Umgang mit anderen Teilnehmerinnen, Dozenten, der Ausbildungsleitung, den Gründerinnen sowie weiteren Mitarbeitern des DKSL. Respektloses Verhalten, einschließlich Beleidigungen, abwertender Äußerungen, unkooperativen Verhaltens oder destruktiver Kritik, ist unzulässig und widerspricht den Werten des DKSL.
Disziplinarmaßnahmen bis hin zum dauerhaften Entzug der Zertifizierung sind möglich und werden ergriffen, wenn festgestellt wird, dass eine zertifizierte DKSL Still- und Laktationsberaterin™ gegen die Praxisstandards oder den Verhaltenskodex für DKSL Still- und Laktationsberaterinnen™ verstoßen hat. Verstöße während der Ausbildung können ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen und zum dauerhaften Entzug der Ausbildung, ohne Recht auf Rückerstattung der Ausbildungsvergütung führen.